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PREAMBEL

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma WDPX-Wollweber, Schillerstraße 3, 38855 Wernigerode, Germany, folgend als "Anbieter" betitelt. Sie gliedern sich in 3 Bereiche:
A. Web-Hosting
B. Software-Miete
C. Nutzungsbedinungen und Lizenzvertrag
D. Vertriebsbedinungen
E. Allgemeine Bestimmungen

A. WEB-HOSTING

1. Vertragsgegenstand


(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden den im jeweiligen Leistungsschein mengenmäßig in Megabyte (MB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (z.B. Festplatte) des Anbieters zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Anbieter wird dem Kunden
(a) einen virtuellen Server, dh. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für Dritte als selbständiger Server erscheint (Variante „Web-Hosting"), oder
(b) einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht (Variante „Web-Housing"), oder
(c) gewerblichen Raum und die erforderlichen Anschlüsse zu dem Betrieb eines von dem Kunden zu stellenden Servers (Variante „Server-Housing") zur Verfügung stellen.

(3) Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.

(4) Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.

(5) Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

2. Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.

(2) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 96% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

3. Pflichten des Kunden

(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(3) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Dreifachen monatlichen Vergütung. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.

(5) Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

4. Vorübergehende Sperrung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website iSv. Ziffer3 Abs.4 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

(2) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

(3) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber der Anbieter die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

5. Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Vergütung zu zahlen, die sich aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Nutzungsbetrag zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 16 %) monatlich pro Megabyte Speicherplatz ergibt. Die Berechnungsgrundlage für den Nutzungsbetrag ist der Umfang des Speicherplatzes, den der Kunde aufgrund des vorliegenden Vertrages in dem betreffenden Monat tatsächlich genutzt hat.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die dem Anbieter aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Der Anbieter weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.

6. Zahlungsweise

(1) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters ist nicht ausgeschlossen.

7. Rechteeinräumung

(1) Die Inhalte der Website sind für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte").

(2) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

8. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragslaufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem
(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
(c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.

(3) Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen den Anbieter einen Anspruch auf Herausgabe der Website. Die Herausgabe erfolgt
(a) durch Vervielfältigung der Website auf CD-ROM oder einen anderen vom Kunden angegebenen Datenträger und Übergabe dieses Datenträgers an den Kunden und
(b) durch Anfertigung eines vollständigen Ausdrucks aller Dateien auf der Website sowohl im Quelltext wie auch durch einen marktüblichen Browser im Ansichtstext und Übergabe des vollständigen Ausdrucks an den Kunden.
Der Anbieter hat nach Übergabe und Abnahme des Datenträgers und des Ausdrucks durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der zu belegenden Materialkosten.

9. Gewährleistung und Haftung

(1) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

(2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

(3) Der Anbieter haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.


B. SOFTWARE - MIETE

1. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter vermietet an den Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags die im jeweiligen Leistungsschein angegebene Standard-Anwendungs-Software.

(2) Die Software wird zu dem im Leistungsschein angegebenen (vertragsmäßigen) Gebrauch überlassen.

(3) Der Kunde erhält die Programme installationsbereit im Objektcode auf einem Datenträger. Er erhält außerdem ein Benutzerhandbuch mit Installationsanweisungen.

(4) Der Funktionsumfang der Programme sowie die Hard- und Software-Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Benutzerhandbuch.

2. Mietzins

(1) Der im Leistungsschein angegebene Mietzins versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Er umfasst die Vergütung für die Überlassung der Software sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

(2) Der Mietzins ist monatlich im voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu leisten.

(3) Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Software sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Hierzu bedarf es einer separaten Vereinbarung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Mietzins erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung des Mietgegenstands anfallenden Material- und Personalkosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Material- und Personalkosten des Anbieters kann der Kunde nach Ablauf der in Satz1 bezeichneten Frist eine entsprechende Herabsetzung des Mietzinses verlangen.

3. Zulässigkeit von Vervielfältigungen

(1) Zur Vervielfältigung der Software ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als dies für den vertragsmäßigen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde ist befugt, die Programme in den Massenspeicher eines von ihm gewählten Rechners zu installieren sowie diese in den Arbeitsspeicher des Rechners zu laden.

(2) Der Kunde ist berechtigt, eine einzelne Kopie der gelieferten Programme für Sicherungszwecke zu erstellen.

(3) Ist aus Gründen der Datensicherheit die turnusmäßige Sicherung des Datenbestands einschließlich der eingesetzten Programme zwingend erforderlich, ist der Kunde berechtigt, Sicherungskopien in der notwendigen Anzahl herzustellen. Die so erstellten Sicherungskopien dürfen nur zu Archivzwecken verwendet werden.

(4) Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programm-Codes unter den Voraussetzungen des §69e Abs.1 UrhG bleibt unberührt. Weitere Vervielfältigungen der Software sind unzulässig.

4. Einzelplatznutzung

(1) Der Kunde erhält das Recht, die Programme auf einem von ihm gewählten Rechner (Zentraleinheit) zu nutzen.

(2) Ist die Nutzung der Programme auf dem Rechner zeitweise wegen eines Defekts, Reparatur- oder Wartungsarbeiten nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, die Programme übergangsweise auf einem Ausweich-Rechner nutzen. Bei einem dauerhaften Wechsel des Rechners darf der Kunde die Programme auf dem anderen Rechner nur nutzen, wenn die Programme auf dem zuvor verwendeten Rechner vollständig gelöscht wurden.

(3) Die zeitgleiche Mehrfachnutzung der Programme, insbesondere im Rahmen eines Netzwerkes, ist unzulässig, es sei denn, der Anbieter stimmt diesbezüglich ausdrücklich zu. Der Anbieter kann seine Zustimmung von der Entrichtung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.

5. Umarbeitungen der Programme

(1) Der Kunde darf keine Änderungen an den Programmen vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.

(2) Die Dekompilierung der überlassenen Programme ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen der Codeform, die unerläßlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit dem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in §69e Abs.1 UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

(3) Die bei Handlungen nach der vorstehenden Ziffer 2 gewonnenen Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabiltät des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist. Es ist ferner unzulässig, die Informationen für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen zu verwenden.

(4) Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

6. Überlassung der Software an Dritte

(1) Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese an Dritte zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Der unselbständige Gebrauch der Software durch Arbeitnehmer des Kunden ist zulässig; §4 Ziff.3 dieses Vertrags (Verbot der Mehrfachnutzung) bleibt hiervon unberührt.

7. Anlieferung, Installation, Beratung

(1) Der Anbieter liefert die Software frei Haus zu dem im Leistungsschein bezeichneten Termin.

(2) Der Kunde installiert die Software selbst.

(3) Der Vermieter schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert zwischen den Parteien vereinbart wird.

8. Obhutspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten.

(2) Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird die Originaldatenträger und die Datenträger mit den von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien sowie die Dokumentation an einem gesicherten Ort verwahren. Er wird seine Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsmäßigen Umfang hinaus unzulässig ist. Kennzeichnungen der Datenträger oder des Begleitmaterials dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Angefertigte Kopien der Computerprogramme sind vom Kunden als solche zu kennzeichnen.

9. Änderungen durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Sicherung der Funktionalität dienen. Dies gilt nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Der Anbieter hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Anbieter zu ersetzen.

10. Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die mangelhafte Software zum Zwecke der Mängelbeseitigung gegen mangelfreie Software austauschen.

(2) Eine Kündigung des Kunden gem. §542 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

(3) Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an den überlassenen Programmen vornimmt oder vornehmen lässt. Dies gilt nicht, sofern der Kunde zu Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. §538 Abs.2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden.

11. Haftungsbeschränkungen

(1) Der Anbieter haftet bei Rechtsmängeln, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie für Personenschäden unbeschränkt.

(2) Die Haftung des Anbieters bei Verzug und Unmöglichkeit ist auf das Dreifache des monatlichen Mietzinses beschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht, wenn eine wesentliche Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Anbieters auf das Fünffache des monatlichen Mietzinses beschränkt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach §538 Abs.1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, erstmals nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss dieses Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Rückgabe

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Programme auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation zurückzugeben. Gegebenenfalls erstellte Kopien der vom Anbieter überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen.

(2) Der Anbieter kann statt der Rückgabe auch die Löschung der überlassenen Programme sowie die Vernichtung der überlassenen Handbücher und Dokumentation verlangen.

(3) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.


C. Nutzungsbedingungen und Lizenzvertrag

1. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter räumt hiermit dem Kunde das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Leistungsschein näher bezeichnete Software in maschinenlesbarer Form (Objectcode) sowie das Begleitmaterial zu nutzen. Begleitmaterial in diesem Sinne sind die Programmbeschreibung und die Bedienungsanleitung.

(2) Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Der Anbieter behält sich alle Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vorführungs-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte an der Software vor. Gleiches gilt für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte, soweit nicht nachfolgend ausdrücklich anders vereinbart.

2. Umfang der Nutzung

(1) Die Einräumung der Lizenz berechtigt den Kunde zur Installation und zum Betrieb der Software an einem Bildschirmarbeitsplatz (Einzelplatzanwendung) an einem Ort. Die Software darf nicht per Datenfernübertragung genutzt werden.

(2) Das in Ziffer1 genannte Nutzungsrecht ist auf den Objektcode des Softwareprogramms beschränkt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode (Source Code) zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist es untersagt, den Objektcode der Software zurückzuentwickeln (Reengineering), zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objektcodes ist der Kunde nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist, ihm die hierzu erforderlichen Informationen noch nicht zugänglich gemacht worden sind und sich die Dekompilierungsarbeiten auf die Teile des ursprünglichen Programms beschränken.

(3) Jegliche Vervielfältigung der auf Datenträger gespeicherten Software, insbesondere das Kopieren auf elektromagnetische, optoelektronische oder sonstige Datenträger, sowie des Begleitmaterials ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist die einmalige Installation der Software von dem Datenträger auf die Festplatte und das Herunterladen oder Ausdrucken von Daten aus der laufenden Anwendung heraus zum ausschließlich persönlichen Gebrauch. Vom Vervielfältigungsverbot ausgenommen ist ferner die Erstellung einer Sicherungskopie, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzungen der Software zum vertraglich vorausgesetzten, ausschließlich persönlichen Gebrauch notwendig ist.

3. Gewährleistung

(1) Der Anbieter darf Mängel der Software und des Begleitmaterials – je nach Art des Mangels auch mehrmals – durch Nachlieferung beheben. Verweigert der Anbieter sie, befindet er sich mit ihr in Verzug, schlägt sie fehl oder ist die Nachlieferung dem Kunden im Einzelfall nicht zuzumuten, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten den Anbieter zur Gewährleistung.

(3) Im Gewährleistungsfall ist der Anbieter grundsätzlich berechtigt, die Software nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern, je nach Art des Fehlers auch mehrmals. Verweigert der Anbieter die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, befindet er sich mit ihr in Verzug, schlägt sie fehl oder ist diese dem Kunde im Einzelfall nicht zuzumuten, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) zu verlangen.

(4) Hat der Anbieter ausnahmsweise Eigenschaften der Software, des Begleitmaterials oder des Datenträgers zugesichert oder vorgespiegelt oder Fehler dieser Gegenstände arglistig verschwiegen, finden Abs.1 und 3 keine Anwendung. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden nach dessen Wahl statt der Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) den entstandenen Schaden zu ersetzen.

(5) Es obliegt dem Kunden, den Bestimmungsort zum Einsatz der Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu bestimmen. Hierfür leistet der Anbieter keine Gewähr.

4. Weitergabe

(1) Dem Kunde ist es nicht gestattet, die Software und das Begleitmaterial zu Erwerbszwecken zu vermieten.

(2) Im Übrigen ist der Kunde zur Weitergabe der Software und des Begleitmaterials nur berechtigt, sofern er
a) die installierte Software und alle eventuell auf Festplatte oder Sicherungskopie gespeicherten Datenbestände gelöscht hat,
b) der Empfänger sich schriftlich mit dem Inhalt und der Geltung dieser Lizenzvertragsänderungen einverstanden erklärt,
c) dem Anbieter diese schriftliche Einverständniserklärung übersandt wird und
d) der Kunde die Software und das Begleitmaterial an den Empfänger ohne Zurückhaltung irgendwelcher Kopien übergeben hat.

5. Dauer des Vertrags

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Kunden, die Software und das Begleitmaterial zu nutzen, erlischt, sofern der Kunde die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzt. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt sowohl bei Verstoß gegen die dem Kunde nach Ziffer2 eingeräumten Nutzungsrechte als auch gegen die Weitergabevorschriften des Ziffer4 vor.

(3) Im Fall der Abs.2 ist der Kunde verpflichtet, die Originaldisketten und sämtliche Kopien der Datenträger zurückzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurückgewonnen werden können.

(4) Die ordnungsgemäße Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Kunde hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.


D. Vertriebsbedingungen

1. Anbieter

WDPX - Frank Wollweber

Schillerstraße 3
38855 Wernigerode
Germany

E-Mail: wollweber@wdpx.de
Tel.: +49 (0) 3943 60 80 65
Fax: +49 (0) 3943 62 51 02
Geschäftsführer: Frank Wollweber
USt Nr.: 109 / 288 / 01484

2. Bestellvorgang/Vertragsabschluss/AGB und anwendbares Recht

(1) Die in der Internetpräsentation enthaltenen Angaben sind freibleibend.

(2) Wenn Sie eines der präsentierten Produkte erwerben wollen, füllen Sie das Bestellformular innerhalb der Internetpräsentation bitte vollständig aus und klicken Sie dann den Button „bestätigen". Ihre Bestellung wird Ihnen dann nochmals angezeigt. Sind sämtliche Angaben richtig und vollständig, dann klicken sie bitte auf den grünen Button „versenden". Durch Anklicken des roten Buttons „korrigieren" kommen sie zurück zu der Seite, in der Sie die Bestellangaben eingeben und korrigieren können.
Mit dem Versenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.

(3) Die verbindlich abgegebene Bestellung inklusive dieser Geschäftsbedingungen können Sie durch Anklicken des Buttons „speichern" als pdf-Dokument auf einem von Ihnen gewählten Datenträger (zB auf der Festplatte Ihres Rechners) speichern.
Durch Anklicken des Buttons „drucken" können sie die verbindlich abgegebene Bestellung inklusive dieser Geschäftsbedingungen ausdrucken.

(4) Nach Verlassen der Bestellebene ist Ihre Bestellung beim Anbieter im Internet nicht mehr abrufbar.
Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages. Insbesondere gibt er die Daten, soweit für die Abwicklung der Zahlung erforderlich, an das genannte Kreditkarteninstitut sowie an mit dem Inkasso betraute Unternehmen weiter.

(5) Der Anbieter wird bei Einverständnis die Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen im Bestellformular angegeben E-Mail-Adresse.
Sobald diese Bestätigung unter der angegebenen E-Mail-Adresse abrufbar ist, ist der Vertrag zustande gekommen.

(6) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

(7) AGB des Erwerbers finden keine Anwendung.

3. Widerrufsrecht/Rückgaberecht

(1) Kunden, die Software nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen, haben ein Widerrufsrecht.

(2) Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich während zwei Wochen.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Lieferung eines Datenträgers vereinbart ist, mit dem Eingang des Datenträgers beim Kunden, bei einem Vertrag über wiederkehrende Lieferungen (Updatevertrag) mit dem Eingang der ersten Lieferung.
Ist vereinbart, dass der Kunde die Möglichkeit zum Download der Software erhält, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Abschluss des Kopiervorgangs, bei einem Vertrag über wiederkehrende Downloadmöglichkeiten (Updatevertrag) mit dem Abschluss des ersten Kopiervorgangs.

(4) Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist die Information des Kunden über
  • die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§312d, 355, 356 BGB sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach §312d Abs.4 Nr.2 BGB,
  • die Anschrift der Niederlassung des Anbieters, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten (s. Ziff.1),
  • Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen (s. Ziff.7),
  • die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden (s. Ziff.9),
  • die Erfüllung aller weiteren gesetzlichen Informationspflichten. Dazu gehört insbesondere die Angabe der E-Mail-Adresse, der Handelsregistereintragung, der USt Identifikations-Nummer (s. Ziff.1) und die Angabe der Preise (s. Bestellformular).

(5) Allerdings erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist,
  • bei der Lieferung eines Datenträgers mit dem Entsiegeln des Datenträgers auf dem die Software geliefert wird.
  • bei Software die zum Download zur Verfügung gestellt wird mit dem Beginn des Herunterladens der Software.

(6) Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung der Software auf einem Datenträger spätestens sechs Monate nach dem Eingang der vertragsgegenständlichen Software bzw. der ersten Lieferung bei Verträgen über wiederkehrende Lieferungen (Updateverträgen) an dem vom Kunden gewünschten Ort, beim Erwerb von Software zum Download, bei Verträgen über wiederkehrende Downloadmöglichkeiten (Updateverträgen) 6 Monate nach Abschluss des Downloads. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Widerrufsfrist wegen unzureichenden oder verspäteten Hinweisen gemäß Ziffer 3.4 nicht beginnt.

(7) Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der gelieferten Materialien gem. Ziff. 3 (10) erklärt werden.

(8) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(9) Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

(10) Bei Widerruf hat der Kunde sämtliche ihm gelieferten Materialien zur Software, insbesondere die gelieferten Datenträger mit der Software sowie mitgeliefertes Zusatzmaterial wie Dokumentation etc. zurück zu senden und die gelieferten Daten (zB den Schlüssel zum Download) auf eigenen Datenträgern, insbesondere auf sämtlichen Rechnern, auf denen er die Daten gespeichert hat, zu löschen. Auf Verlangen des Anbieters ist diese Löschung eidesstattlich zu versichern.

4. Gegenstand und Form der Lieferung

(1) Sie erhalten die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form (Objektcode) gemeinsam mit der dazu vom Anbieter freigegebenen Dokumentation.

(2) Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität. Sie können diese Dokumentation der Funktionalität schon vor Vertragsschluss in dieser Internetpräsentation auf folgender Seite einsehen.

(3) Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung entweder durch Versand eines Datenträgers an die von Ihnen im Bestellformular angegebene Lieferadresse, oder durch Übermittlung eines Schlüssels zum Download an die im Bestellformular angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.

(4) Werden Updatelieferungen vereinbart (Updatevertrag), so werden die Updates in der selben Art und Weise geliefert wie die erste Softwarelieferung, d.h. bei Lieferung eines Datenträgers werden Datenträger mit den Updates an die angegebene Lieferadresse gesandt, bei Übermittlung eines Schlüssels zum Download werden Schlüssel zum Download der Updates an die im Bestellformular angegebene Liefer-E-Mail-Adresse übermittelt.

(5) Änderungen der Lieferadresse oder Liefer-E-Mail-Adresse werden bei Updatelieferungen nur berücksichtigt, wenn dies rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor der Updatelieferung entweder schriftlich oder per E-Mail an die in Ziff.1 angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde.

(6) Eine Hardcopy der Dokumentation wird nicht mitgeliefert. Die Dokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen.

(7) Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages. Sie kann mit dem Anbieter gesondert vereinbart werden. Für die Installation gelten dann die Servicebedingungen des Anbieters.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt Ihnen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf Dauer ein.

(2) Ein „Exemplar" der Software berechtigt zur Nutzung auf gleichzeitig maximal einem (1) Ausgabegerät/Arbeitsplatz.

(3) Wollen Sie die Software auf mehr als einem Ausgabegerät nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für die Erweiterung der Nutzungsrechte ohne erneute Lieferung der Software gilt die gesonderte Preisliste des Anbieters für Nutzungsrechtserweiterungen. Eine spätere Erweiterung des Nutzungsrechtes ohne erneute Lieferung löst keine erneute Gewährleistung aus.

(4) Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software an mehr als einem Ausgabegerät pro erworbenem Softwareexemplar ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Übernutzung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, dh. bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung sind Sie verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilen Sie die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters fällig.

(5) Sie sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen. Die Erstellung von weiteren Kopien als für die vertragsgemäße Nutzung inklusive der Sicherheitskopien und Datensicherungen erforderlich, ist nicht erlaubt.

(6) Sie sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, dh., soweit dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.

(7) Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software mit zu übertragen.

(8) Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h. unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen dem Anbieter und ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen.
Sie sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf bei Ihnen verbleibenden Datenträgern zu löschen.

(9) Handelt es sich bei dem Dritten, an den Sie die Software weitergeben, um ein Service-Unternehmen (Outsourcing), bei dem Sie Ihre Datenverarbeitung durchführen lassen, ist dieses Service-Unternehmen nur berechtigt, die Software für Sie ausschließlich zu verwenden. Durch die Übertragung der Nutzungsrechte an dieses Drittunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Drittunternehmen. Eine solche Übertragung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, die der Anbieter nur aus wichtigem Grund verweigern wird.

6. Vergütung

(1) Die angegebenen Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen USt.

(2) Die Preise für die Updates können jährlich ein Mal mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten erhöht werden. Der Kunde ist berechtigt, mit einer Frist von einem Monat zum Erhöhungsdatum den Updatevertrag zu kündigen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten soweit für das Inkasso durch Dritte erforderlich, an diese weiter zu leiten (s.a. §2 [5]).

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anbieter das Recht an den Vertragsgegenständen vor. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt zB wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt des Anbieters zu informieren und den Anbieter sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.

7. Gewährleistung

(1) Mit dem Softwarepaket bzw. dem Download erhalten Sie die Software frei von Sach- oder Rechtsmängeln.

(2) Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der, in der auf dieser Internetpräsentation enthaltenen und mitgelieferten bzw. mit herunterladbaren Dokumentation, beschriebenen Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt wurden.

(3) Die Dokumentation beschreibt die Funktionen der Software.
Der Anbieter prüft laufend, dass hinsichtlich der Funktionsweise und Eigenschaften der Software an anderer Stelle keine darüber hinausgehenden Versprechungen gemacht werden. Sie können daher davon ausgehen, dass solche über die Dokumentation hinausgehende Beschreibungen der Software nicht vom Anbieter stammen und diesem auch nicht bekannt sind. Sollten solche Beschreibungen der Software, in denen Funktionen und Eigenschaften der Software behauptet werden, die in der Dokumentation nicht beschrieben sind, zu Ihrer Kenntnis gelangen, informieren Sie bitte den Anbieter.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt regelmäßig 2 Jahre.
Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel 3 Jahre.
Nach Ablauf der Frist kann die Zahlung der Vergütung insoweit verweigert werden, als Sie auf Grund eines Rücktritts oder einer Minderung dazu berechtigt wären.

(5) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Softwarepakets bzw. bei einer Downloading-Vereinbarung sobald Sie den für das Download erforderlichen Schlüssel erhalten haben.

(6) Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und möglichst schriftlich dem Anbieter zu melden. Dabei sollten Sie, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

(7) Werden dem Anbieter während des Laufs der Gewährleistungsfrist Mängel gemeldet, wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.

(8) Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem System vor Ort findet nicht statt.
Sollten Sie bereits eigene Daten in die Software eingestellt haben, bietet Ihnen die Software die Möglichkeit diese Daten gesondert zu speichern und dann mit geringem Aufwand nach Neuinstallation der Software wieder aufzuspielen. Korrekturen an mit Ihren eigenen Informationen bestückter Software würden einen dem Anbieter unzumutbaren Aufwand verursachen. Sie kann nur ausnahmsweise dann verlangt werden, wenn auf Grund des Mangels der Software die in die Software eingestellten Informationen nicht gesondert gespeichert und wieder eingespielt werden können, und diese Korrektur dem Anbieter noch zumutbar ist.
Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Für die Installation bleiben sie selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt im Rahmen der Gewährleistung insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort.
Soweit eine Änderung des Programms im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt, nimmt der Anbieter die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor.

(9) Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

(10) Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn
a) der Anbieter beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn er dazu wegen den dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder
b) die Nacherfüllung unmöglich ist oder
c) Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist oder
d) die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(11) Sie sind zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Sie können in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.

(12) Im Falle des Rücktritts sind gezogene Nutzungen zu ersetzen. Der Nutzungsersatz wird auf Grundlage einer vierjährigen linearen Abschreibung des Kaufpreises errechnet.

(13) Durch die Minderung wird der Kaufpreis um den Betrag herabgesetzt, um den der Mangel den Wert der Software gemessen am Kaufpreis, mindert. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Betrag ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Bei Minderung ist der bereits über den geminderten Kaufpreis bezahlte Betrag zu erstatten.

(14) Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den Preislisten für Dienstleistungen beim Anbieter zu berechnen, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

(15) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt wird, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

8. Begrenzung der Schadensersatzhöhe

(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend diesen Bestimmungen begrenzt.

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters der Höhe nach unbegrenzt.

(4) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, wenn keiner der in 8 (2) – 8 (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(6) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(8) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

9. Kündigung von Updateverträgen

Updateverträge können jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum 1.6. oder 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden.

10. Schlussbestimmungen

(1) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.
Stand 08.08.2008
Das aktuelle Bestellformular inkl. aktueller Preisliste kann im Internet unter http://bestellformular.aiyoota.com geladen werden.



E. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Auf sämtliche Verträge mit dem Anbieter ist deutsches Recht abwendbar.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Wernigerode als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(4) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. §126b BGB.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.


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